Das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag 24.11.2020 mit einem Eilbeschluss die geplanten verkaufsoffenen Sonntage untersagt.
Damit hat das Gericht einer Klage der Gewerkschaft VERDI stattgegeben.
Aus diesem Grund müssen wir die untenstehende Bitte an die Einzelhändler widerrufen.
Die ursprüngliche Meldung lautete:
Verkaufsoffene Sonntage in Bad Münstereifel trotz ausgefallenem Weihnachtsmarkt.
Im Rahmen des vierteljährlichen Meinungsaustausches zwischen City Outlet und dem stadtmarketingverein bad münstereifel aktiv wurde unter anderem besprochen, dass in Bad Münstereifel die nach der Coronaschutzverordnung zulässigen verkaufsoffenen Sonntage am 29.11., 6.12., 13.12., 20.12.2020 und am 03.01.2021 von 13.00 bis 18.00 Uhr stattfinden werden.
Diese Mitteilung hatten die Verantwortlichen zu Anlass genommen, den ortsansässigen Einzelhandel zu bitten, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Leider ist das jetzt gegenstandslos.
Bodo Kerstin
Vorsitzender bam-aktiv